Landtag von Baden-Württemberg (c) Jörg Bongartz

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses

Anliegen können direkt schriftlich eingereicht werden

Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg führt seine nächste Bürgersprechstunde am Montag, 1. Juli 2019, von 13:00 bis 17:00 Uhr im Bürger- und Medienzentrum des Landtags, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart, durch.

An den Petitionsausschuss können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich von einer Entscheidung einer Behörde des Landes Baden-Württemberg – egal ob auf Kommunal-, Kreis- oder Landesebene – benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss befasst sich aber nicht nur mit konkreten Einzelfällen, sei es z. B. bei Schwierigkeiten mit Sozial-, Finanz-, Ausländer- oder Baubehörden, sondern auch mit Vorschlägen und Anregungen zu bestehenden Rechtsnormen, die geändert, aufgehoben oder neu geregelt werden sollten.

Im Rahmen der Bürgersprechstunde besteht nicht nur die Möglichkeit, die Anliegen den vor Ort anwesenden Mitgliedern des Petitionsausschusses vorzutragen und mit diesen ins Gespräch zu kommen, sondern die Anliegen direkt als Petition schriftlich einzureichen.

Eine Anmeldung zur Bürgersprechstunde ist erforderlich, entweder per E-Mail unter petitionen@landtag-bw.de oder unter der Telefonnummer 0711/2063-525.

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