Heute entschied der Landtag, der von Bea Böhlen eingebrachten und vom Petitionsausschuss einstimmig angenommenen Empfehlung zu folgen: Der Petition kann nicht abgeholfen werden, da sich keine Fehler im Verwaltungshandeln der Stadt Bühl finden. „Die Vorgänge sind lückenlos dokumentiert und nicht zu beanstanden“, so Böhlen.
Mehrfach hatte die Landtagsabgeordnete Beate Böhlen (Bündnis 90/Die Grünen) neue Informationen zur Petition Hundseck erhalten. Es war Bildmaterial in Form von Fotografien und Videos aus der Urban-Explorer-Szene aufgetaucht, nach dessen Sichtung die Landtagsabgeordnete in Konsequenz vollständige Akteneinsicht forderte. Diese erfolgte im Sommer 2017.
Die beiden Eigentümer, vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten, bestritten in ihrer Petition die Einsturzgefahr des Westflügels und stellten in Frage, ob die Gutachten zweier Sachverständiger objektiv gewesen und zudem entsprechende Fristen hinsichtlich des Abrisses eingehalten worden seien.
Für diese Vorwürfe konnte Bea Böhlen keine Anhaltspunkte finden. „Man kann das Verwaltungshandeln des Landratsamtes Rastatt kritisch betrachten. Allerdings haben sich die zuständigen Stellen der Stadt Bühl nach meiner Ansicht keinen Fehler zu Schulden kommen lassen. Die Bemühungen, die Eigentümer zu erreichen und die Fristen einzuhalten, kann man durchaus als beispielhaft bezeichnen. Aufgrund der umfassenden Akteneinsicht konnte ich dies in den Belegen entsprechend nachvollziehen“, so Bea Böhlen.
Trotzdem empfiehlt die Landtagsabgeordnete den Petenten, einen bei Gericht zugelassenen Anwalt zu konsultieren, um die Schäden, die beim Teilabbruch des Gebäudes am vom Abriss eigentlich ausgenommenen Erdgeschoss im Westflügel entstanden sind, prüfen zu lassen. „Etwaige Fehler beim Abriss einzuschätzen und zu beurteilen, ist nicht Aufgabe des Petitionsausschusses“, so die Landtagsabgeordnete weiter.
Lesen Sie hier den Auszug aus der Landtagsdrucksache 16 / 2881 zur Petition: Petition Hundseck – Teilabriss und Ersatzvornahme
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