Eine Petition zu stellen ist ein Grundrecht
Als Vorsitzende des Petitionsausschusses habe ich in der heutigen Plenarsitzung meinen Bericht des Petitionsausschusses vorgetragen.
Von Mai 2016 bis Mai 2018 haben sich 2341 Bürgerinnen und Bürger an das fraktionsübergreifende Gremium gewandt mit Themen, die für sie essentiell sind. Der Ausschuss kümmert sich gleichermaßen sorgfältig um jedes einzelne Anliegen, egal wie wichtig oder unwichtig es erscheinen mag und egal, wie viele Unterstützer eine Petition hat oder nicht. Bei uns sind keine Quoren erforderlich wie bei den privaten Petitionsplattformen – eine Petition zu stellen ist ein Grundrecht! Es gilt Artikel 17 Grundgesetz: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Hier geht es zur Rede, die als Videoaufzeichnung des Landtags zu sehen und hören ist: Bericht des Petitionsausschusses
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