Seit dem 11. September können die Anträge gestellt werden, teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit. Mit dem Beginn der Haupternte in den Bereichen Weinbau und Obstbau können nun die aufgetretenen Schäden endgültig ermittelt werden. Anträge für die Frosthilfe können bei der Unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern gestellt werden.
Auführliche Informationen findet Ihr auf dieser Seite: Wissenswertes zur Frosthilfe 2017
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