Anträge für Landwirtschaftsförderprogramm FAKT müssen jetzt gestellt werden

Landesregierung fördert Tierwohl und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

Allenthalben steht sie in der Kritik: Die Landwirtschaft. Dabei sind längst Veränderungen und Entwicklungen im Gange. Eine solche Maßnahme ist das Förderprogramm FAKT – für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, das von der grün geführten Landesregierung auf eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und durch spezifische Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz. Tierschutz und artgerechte Tierhaltung ausgerichtet wurde. Zum einen kommt dem Tierwohl sowie dem Erhalt gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen in diesem Förderprogramm eine besondere Bedeutung zu.

Dass sich bei den Landwirtinnen etwas bewegt, stellte unlängst das Ministerium für Ländlichen Raum fest: Die Teilnahme am Förderprogramm hat sich gut entwickelt – im Antragsjahr 2018 stiegt die Zahl der Anträge ebenso wie der Bereich der Teilmaßnahmen- und Finanzierungsumfang stark an.

Insbesondere bei den Teilmaßnahmen Ökolandbau, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, Extensive Nutzung von FFH-Mähwiesen und Grünlandbiotopen, Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau (mindestens 5-gliedrige Fruchtfolge) und Brachebegrünung mit Blühmischungen zeichnet sich für die diesjährige Antragstellung gegenüber dem Vorjahr ein deutlich höheres Auszahlungsvolumen ab. Auch bei den Tierwohlmaßnahmen ist 2018 ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.

Wie aber kommt man in den Genuss einer solchen Förderung, wenn man als Landwirtin Interesse an einer Teilnahme hat? Ab dem Antragsjahr 2019 ist erforderlich, im Spätherbst 2018 erstmals ein sogenanntes Vorantragsverfahren durchzuführen. Somit kann der Finanzbedarf entsprechend ermittelt und bereit gestellt werden.

Das Geld für das Förderprogramm stammt aus mehreren Töpfen, unter anderem aus EU-Mitteln, die zum Ende der aktuellen EU-Planungsperiode präziser ausgesteuert werden müssen.

Der FAKT-Vorantrag für den Antrag 2019 kann über das FIONA-System im Zeitraum vom 2. November bis 17. Dezember 2018 gestellt werden.

Alle Personen, die bereits bisher einen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, werden in einem persönlichen Anschreiben auf das FAKT- Vorantragsverfahren hingewiesen.  Die Schreiben gehen den Betrieben heute und morgen zu. Ebenso wurde die PM in den Wochenblättern veröffentlicht, außerdem werden die Antragsteller automatisch informiert wenn sie das Programm FIONA öffnen. Weitere Aktionen, um den Berufsstand zu informieren, sind aktuell nicht geplant.


Der Vorantrag ist für die Antragsteller (AST) verbindlich, ohne Vorantrag kann keine Auszahlung im Rahmen des GA erfolgen.

 

Maßnahmenförderung

Verwandte Artikel