Neues Verfahren vergrößert nicht Abstand von Windenergieanlagen

Das Interimsverfahren ist ein neues und genaueres Verfahren zur Schallprognose

Dieses Verfahren gilt bundesweit und beurteilt Schallprognosen unter neues Aspekten. „Es ist richtig, dass es mit dem Interimsverfahren nun ein neues und genaueres Verfahren zur Schallprognose gibt“, meint Bea Böhlen als Reaktion auf die Berichterstattung der vergangenen Tage. Allerdings sei es ein Fehler, daraus zu schließen, dass hierdurch der Abstand zur Wohnbebauung automatisch größer werde, so Böhlen weiter. Das Verfahren berücksichtigt das Frequenzverhalten der Anlage unter Ausschluss der Bodendämpfung und wird der Schallausbreitung gerade von höheren Anlagen besser gerecht. Daraus können geringfügig höhere aber auch niedrigere  Prognosewerte ermittelt werden – es hängt vom Einzelfall ab. „Man kann also nicht automatisch davon ausgehen, dass der Abstand zur Wohnbebauung größer werde, wie gerne behauptet wird“, so Bea Böhlen.

Auch das Umweltministerium schätzt die Auswirkungen des neuen Verfahrens in Baden-Württemberg insgesamt als gering ein, da bei den vorher angewandten Verfahren wegen der bekannten Unsicherheiten der Abstand zur Wohnbebauung vergrößert wurde.

„Da Herr Wald richtig betont, dass wir Windkraft für die Energiewende brauchen, freue ich mich sehr auf seine Anregungen, wie wir dies hier vor Ort umsetzen können. Es ist an der Zeit, die Frage der Windkraft in der Region sachgerecht und neu zu diskutieren und dabei die parteipolitischen Querelen außen vor  zu lassen“, so Bea Böhlen. (Hier geht es zur Pressemitteilung Interimsverfahren

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